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Buchungshotline: 0151/12761854

Bevor wir in die Details des Überlauf-Vertrags und der Mietbedingungen einsteigen, hier an erster Stelle die wichtigsten Hinweise:

Eure Party ist privat!

Ihr macht keine öffentliche Werbung!

Es kommen höchstens 150 Gäste!

Macht eine Gästeliste!

Kein Eintrittsgeld, kein Getränkeverkauf!

Wir helfen Euch gerne bei Fragen und Problemen.

Die Parties im Überlauf sollen privat sein – keine öffentlichen Massenveranstaltungen. Wir gönnen Euch jeden Gast. Wenn sich jedoch die Feiern häufen, bei denen einfach irgendwelche Leute kommen, dann bekommen wir sowohl Probleme mit der Polizei, da Ihr Eure Gäste (wenn Ihr sie nicht kennt) nur schwer in den Griff bekommt, zum anderen bekommen wir Ärger mit der Stadt wegen des Vorwurfs der Schwarzgastronomie.

Öffentliche Veranstaltungen

- für Vereine, Gastronomen oder private Veranstalter – sind selbstverständlich auch möglich. Für diese Veranstaltungen darf dann auch plakatiert und geworben werden. Außerdem kann dann Eintritt oder Getränkeverkauf stattfinden. Sie bedürfen jedoch eines gesonderten Vertrags! Des Weiteren sind spezielle Genehmigungen einzuholen und besondere Vorschriften einzuhalten. Sprecht uns in diesem Falle einfach an.

Download:

Die zwei wichtigsten Dinge haben wir hier für Euch vorab zum Download:

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